Freiwillige und Selbsthilfegruppen, die sich für Pflegebedürftige engagieren können mit finanzieller Unterstützung rechnen, allerdings müssen die Anträge von Selbsthilfe- und Ehrenamtlichengruppen zur Unterstützung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen bis zum 15. Juni 2014 gestellt werden, teilt die Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen, Kibis, mit.
Antragsberechtigt sind Gruppen von ehrenamtlich tätigen Personen und Selbsthilfegruppen, die sich die Unterstützung, allgemeine Betreuung und Entlastung von Pflegebedürftigen (Pflegestufen I bis III) und Personen mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf (Pflegestufe 0) sowie deren Angehörigen zum Ziel gesetzt haben.
Zu den Förderbedingungen gehört unter anderem, dass die betreffende Gruppe mindestens monatliche Treffen hat, seit mindestens sechs Monaten besteht, sich regelmäßig jeweils aus mindestens sechs Personen zusammensetzt und dass mindestens drei Personen entsprechend betreut werden.
Nähere Informationen zu den Förderbedingungen sind unter dem Stichwort „Förderung nach § 45d SGB XI“ auf der Internetseite <link http: www.selbsthilfe-braunschweig.de more-link>www.selbsthilfe-braunschweig.de/§45dSGBXI zu finden. Interessierte Gruppen können sich zwecks Beratung und Antragsstellung bei der KIBiS melden, Telefon 0531 4807920, E-Mail <link more-link>kibis@psdn.paritaetischer.de, Sprechzeiten: Montag bis Mittwoch von 9 bis12 Uhr, donnerstags von 14 bis 17 Uhr.
